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Schallschutz im Hochbau

In Deutschland ist die Bevölkerung einer Vielzahl von Geräuschquellen ausgesetzt die häufig zu Lärmproblemen werden.

Ein allgemeines Gesetz zum Schutz vor Lärm gibt es in Deutschland nicht.

Für die Lösung von Lärmproblemen bedeutet dies, dass eine Vielzahl von rechtlichen Regelungen und Vorschriften verschiedenster Rechtsgebiete beachtet werden müssen.

Wir erstellen für Sie ein bauphysikalisches Gutachten welches den technischen Schallschutzanforderungen im Hochbau nach DIN 4109 gerecht wird

 
© 2012 Ingenieurbüro Bösl, Architekt, Bauplanung, Statiker, Ramstein-Miesenbach, Landstuhl Kaiserslautern
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